Kosten und Infos einer Tagesmutter - Kindertagespflege

Hier erfahren Sie mehr über die Kosten, Rechte und Richtlinien einer gesetzlichen Tagesmutter - Kindertagespflege

Kosten einer Tagesmutter bzw. Kindertagespflege

Bekommen Sie eine kleine Übersicht über Kosten, Rechte und Richtlinien einer gesetzlichen Tagesmutter - Kindertagespflege. Wir haben versucht alle Informationen für Sie übersichtlich zu erläutern. Falls Sie weitere Fragen haben sollten, können Sie uns gerne jeder Zeit kontaktieren.

Haben Sie weitere Fragen?
Alle Familien, die Angebote der Kindertagesbetreuung nutzen möchten, sollen die Möglichkeit dazu haben und daher sind die Kosten für eine Tagesmutter bzw. Kindertagespflege genormt. Daher haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Anrecht auf Betreuung und Förderung in einer Kindertagespflege – unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht. Verankert ist dieses Recht in §24 Absatz 2 im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Vor dem ersten Geburtstag hat ein Kind dann einen Anspruch auf Förderung und Betreuung einer Tagesmutter bzw. Kindertagespflege wenn, beide Eltern beispielsweise arbeiten, Arbeit suchend sind oder sich noch in Ausbildung befinden. Eine weitere Möglichkeit nimmt das Kind in den Blick: Wenn die Förderung für seine Entwicklung notwendig ist, besteht ebenfalls ein Anspruch für das Kind. Das regelt §24 Absatz 1 im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Beginn

Ende

Tage

Kosten €

07:00
15:30
5
491,40 €
07:30
15:00
5
436,80 €
08:00
15:30
5
436,80 €
07:30
16:00
5
491,40 €
07:00
15:00
4
382,20 €
07:00
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382,20 €
07:00
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4
436,80 €
07:30
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382,20 €
08:00
16:00
4
382,20 €
Unsere Kindertagespflege liegt in Hessen, genauer gesagt im Landkreis Bergstraße. Damit fallen wir in die Zuständigkeit des Jugendamtes Bergstraße, welches in Heppenheim zu finden ist. Der Landkreis Bergstraße hat zuletzt am 01.08.2013 die Satzung im Rahmen seiner öffentlichen Zuständigkeit aktualisiert. Mit dieser Satzung werden die Teilnahme und die Erhebung von Kosten der Kindertagespflege für die Leistung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an qualifizierte Tagespflegepersonen geregelt. Der Kreis sieht vor, einen Platz bis zu 20 Betreuungsstunden pro Woche ohne Arbeitszeitennachweis zu fördern. Jede mehr benötigte Betreuungsstunde muss mit einem Arbeitszeitnachweis bei Vertragsabschluss hinterlegt werden. Dabei geht es nur um die Arbeitszeit, nicht um den Verdienst. Wir füllen gemeinsam mit dem Vertrag einen „Antrag auf Förderung“ aus. Bei geringem Einkommen besteht für die Eltern die Möglichkeit, den „Antrag auf Erlass der Kosten“ zu stellen. Alle Anträge haben wir in unserer Kindertagespflege vorrätig. Folgende Betreuungszeiten sind bei uns die meist benötigten und vergebenen. Die Rahmenzeiten von 8.00-15.00 Uhr ist uns wichtig, das wir unseren Tag in unserer Kindertagespflege zusammen gestalten und planen können. Andere Betreuungszeiten können aber im persönlichen Gespräch gerne angefragt und besprochen werden.

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Wir haben den zweiten Platz belegt!

Wir freuen uns sehr das wir den zweiten Platz belegen konnten und gratulieren den Gewinnern vom ganzen Herzen

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wir haben unseren Urlaub genossen und melden uns hiermit im neuen Jahr.

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